Bauherrenvertretung (Owner’s Representative)
Bei größeren Projekten sitzen auf der Gegenseite Planer, Generalunternehmer und deren Juristen. Der Bauherr braucht jemanden, der dieselbe Sprache spricht — auf seiner Seite.
Worum es geht
Bauherrenvertretung ist keine Bauaufsicht und keine Örtliche Bauaufsicht im Sinne der Planerleistungen. Sie ist die technische und organisatorische Vertretung Ihrer Interessen gegenüber allen übrigen Projektbeteiligten — auch gegenüber der Planung. Der Unterschied ist wesentlich: Ein Planer, der seine eigene Ausschreibung prüft, prüft sich selbst.
Eingesetzt werde ich vor allem dort, wo der Bauherr ein Projekt neben dem laufenden Betrieb abwickeln muss und keine eigene Bauabteilung hat: in der Hotellerie, im Einzelhandel und bei Bauten des Gesundheitswesens. Das sind Projekte mit fixen Eröffnungs- oder Wiedereröffnungsterminen, mit Betrieb während der Bauzeit und mit einer Ausstattungsqualität, die sich nicht nachträglich korrigieren lässt.
Leistungen
- Vor Vergabe: Prüfung von Leistungsverzeichnis und Planung auf Lücken, Doppelpositionen und Risiken, die später zu Nachträgen werden; technische Prüfung der Bauverträge und der vereinbarten Vertragsgrundlagen.
- Während der Ausführung: Koordination der Beteiligten, Termin- und Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle an den Schnittstellen, an denen erfahrungsgemäß die Schäden entstehen — Anschlüsse, Durchdringungen, Übergänge zwischen Gewerken.
- Gegenüber Behörden: Begleitung in Genehmigungsverfahren und in der Kommunikation mit Ämtern.
- Zum Projektende: Steuerung der Übernahme, Freigabe von Teilzahlungen und Haftrücklässen erst gegen nachgewiesene Leistung.
Warum das etwas anderes ist als ein Gutachten
Ein Gutachten beschreibt einen Zustand, der bereits eingetreten ist. Die Bauherrenvertretung setzt vorher an: Sie verhindert die Konstellationen, die später begutachtet werden müssten. Dass ich beides mache, ist der eigentliche Punkt — ich weiß aus den Verfahren, an welchen Stellen Projekte auseinanderfallen, und prüfe genau dort. Wo dennoch gestritten wird, greifen Claim-Management und, bei strittigen Zuständen, die Beweissicherung.
Einsatzgebiet für diese Leistung ist Vorarlberg, das Fürstentum Liechtenstein, die Ostschweiz und das angrenzende Süddeutschland — ein Radius, in dem kurzfristige Präsenz auf der Baustelle wirtschaftlich darstellbar bleibt.
Was ich technisch beurteile
Gerichtlich zertifiziert bin ich für die Fachgebiete Verputzarbeiten (73.65), Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (73.70) und Trockenbauarbeiten (73.75), eingetragen beim Landesgericht Feldkirch. In diesen Fachgebieten werde ich von Gerichten bestellt. Die Eintragung ist im Verzeichnis des Landesverbands Tirol und Vorarlberg nachprüfbar (Suche nach „Erzi“).
Alle weiteren Leistungen — die Beurteilung anderer Bauteile und Gewerke, Bauherrenvertretung, Projektsteuerung sowie Abrechnungs- und Nachtragsprüfung — erbringe ich als Privatgutachter und Berater auf Grundlage meiner Ausbildung, meiner Gewerbeberechtigungen und über dreißig Jahren Praxis am Bau.