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Isa Erzi Sachverständigenbüro für Bauwesen

Beweissicherung

Wenn ein Zustand am Bau später strittig werden kann, muss er festgehalten werden, solange er noch vorhanden ist. Genau das leistet eine Beweissicherung.

Wann eine Beweissicherung nötig ist

Am Bau verschwinden Tatsachen schnell. Eine Wand wird geschlossen, ein Estrich eingebracht — und der Zustand, auf den es ankommt, ist nicht mehr zugänglich. Wer ihn später beweisen muss, steht ohne Grundlage da. Die vier häufigsten Anlässe:

  • Vor Baubeginn: Dokumentation des Bestands am eigenen Objekt und an Nachbarobjekten, bevor Aushub, Abbruch, Ramm- oder Verdichtungsarbeiten beginnen. Ohne diesen Ausgangsbefund lässt sich nicht mehr trennen, welcher Riss neu ist und welcher schon vorher bestand.
  • Bei Vertragskündigung während der Ausführung: Feststellung des tatsächlichen Leistungsstands zum Stichtag — was ist hergestellt, in welcher Qualität, was fehlt. Das ist die Grundlage jeder Schlussabrechnung nach einer Kündigung.
  • Bei Handwerkerstreit: Befundaufnahme im laufenden Konflikt, bevor der eine Unternehmer abzieht und der nächste das Bild verändert.
  • Zur Vorbereitung eines Verfahrens: Aufbereitung des Sachverhalts für Ihre Rechtsvertretung, damit ein Antrag auf gerichtliche Beweissicherung technisch präzise gestellt werden kann.

Privat oder gerichtlich

Die private Beweissicherung beauftragen Sie direkt. Sie ist schnell — oft innerhalb weniger Tage — und Sie bestimmen den Umfang. Ihre Beweiskraft vor Gericht ist die eines Privatgutachtens.

Die gerichtliche Beweissicherung beantragt Ihre Rechtsvertretung bei Gericht. Nach § 384 Abs 1 ZPO kann die Vornahme eines Augenscheins oder die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zur Sicherung einer Beweisführung in jeder Lage des Rechtsstreits und selbst noch vor dessen Beginn beantragt werden, wenn zu besorgen ist, dass das Beweismittel sonst verloren oder seine Benützung erschwert würde. Für Bausachverhalte ist meist § 384 Abs 2 ZPO der einschlägige Weg: Danach kann die Beweisaufnahme auch ohne diese Voraussetzung angeordnet werden, wenn der gegenwärtige Zustand einer Sache festgestellt werden soll und der Antragsteller ein rechtliches Interesse an dieser Feststellung hat. Wird das Gericht tätig, arbeitet der bestellte Sachverständige nicht für eine Seite, sondern für das Gericht.

Die hier genannten Bestimmungen geben den Gesetzestext wieder und dienen der Einordnung des technischen Sachverhalts. Sie ersetzen keine Rechtsberatung; die rechtliche Beurteilung Ihres Falls bleibt Ihrer Rechtsvertretung vorbehalten.

Wie ich vorgehe

Ortstermin mit Fotodokumentation, Maßaufnahme und, wo nötig, Bauteilöffnung in Abstimmung mit Ihnen. Befund und Bewertung bleiben getrennt. Sie erhalten eine Dokumentation, die für sich steht — auch dann noch verwertbar, wenn der Zustand längst verändert ist.

Tätig werde ich in Vorarlberg, im Fürstentum Liechtenstein, in der Ostschweiz und im angrenzenden Süddeutschland. Bei gerichtlicher Bestellung gilt diese räumliche Einschränkung nicht.

Was ich technisch beurteile

Gerichtlich zertifiziert bin ich für die Fachgebiete Verputzarbeiten (73.65), Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (73.70) und Trockenbauarbeiten (73.75), eingetragen beim Landesgericht Feldkirch. In diesen Fachgebieten werde ich von Gerichten bestellt. Die Eintragung ist im Verzeichnis des Landesverbands Tirol und Vorarlberg nachprüfbar (Suche nach „Erzi“).

Alle weiteren Leistungen — die Beurteilung anderer Bauteile und Gewerke, Bauherrenvertretung, Projektsteuerung sowie Abrechnungs- und Nachtragsprüfung — erbringe ich als Privatgutachter und Berater auf Grundlage meiner Ausbildung, meiner Gewerbeberechtigungen und über dreißig Jahren Praxis am Bau.

Weitere Leistungen