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Isa Erzi Sachverständigenbüro für Bauwesen

Was kostet ein Baugutachten – und wie läuft ein Auftrag ab

Nicht jedes Bauproblem erfordert sofort ein ausführliches Gutachten. In einem kurzen, kostenlosen Ersttelefonat klären wir, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Auf dieser Seite finden Sie ein Preisbeispiel für eine Besichtigung und erfahren, wovon die Kosten einer schriftlichen Beurteilung abhängen.

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Anrufen: +43 699 130 488 76 Fotos und Unterlagen per E-Mail schicken

Der erste Schritt kostet Sie nichts

Das Telefonat verrechne ich nicht — auch dann nicht, wenn daraus kein Auftrag wird.

Das erste Telefonat dauert in der Regel etwa 5 bis 10 Minuten. Wir klären zuerst Anlass und Zweck: Ist eine Besichtigung überhaupt sinnvoll? Genügt eine mündliche Einordnung, eine kurze schriftliche Stellungnahme – oder ist ein ausführliches Gutachten nötig? Nicht jeder Fall braucht sofort ein Gutachten; wir besprechen nur den Umfang, der fachlich sinnvoll ist.

Sie schildern mir den Fall. Ich sage Ihnen, ob eine Begutachtung überhaupt sinnvoll ist, was sie klären kann und was sie ungefähr kostet. Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass sich der Aufwand für Sie nicht lohnt, sage ich Ihnen das — das kommt häufiger vor, als man meint, und es ist die ehrlichere Auskunft.

Kostenlos ist dieses erste Telefonat. Eine Besichtigung oder eine umfangreichere Prüfung von Unterlagen ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung; Umfang und voraussichtliche Kosten besprechen wir, bevor Sie sie beauftragen. Eine Besichtigung verpflichtet Sie nicht, anschließend eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten zu beauftragen.

Ein Preisbeispiel: Besichtigung in Dornbirn

Mein Stundensatz beträgt 210 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Fahrzeit ist Arbeitszeit.

Als Beispiel eine Besichtigung in Dornbirn: rund 30 km An- und Rückfahrt zusammen, insgesamt etwa 40 Minuten Fahrzeit, rund eine Stunde Befundaufnahme vor Ort sowie die nötige Erfassung und Nachbearbeitung. Ein solcher Termin kostet ohne schriftlichen Bericht 470 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Fahrzeit und Kilometerkosten (0,60 € pro Kilometer) sind in diesem Betrag bereits enthalten und werden nicht zusätzlich verrechnet.

Brauchen Sie das Ergebnis schriftlich, kommt für eine kurze schriftliche Stellungnahme zu diesem Beispiel in der Regel 180 € netto hinzu – Besichtigung und kurze Stellungnahme zusammen also 650 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eine kurze Stellungnahme ist kein ausführliches Gutachten.

Das Beispiel dient der Orientierung. Es ist kein Festpreis für jeden Ort und jedes Bauproblem.

Wovon der Aufwand tatsächlich abhängt

Nicht von der Höhe des Streitwerts, sondern davon, was festgestellt werden muss.

  • Umfang der Fragestellung. Ein einzelner Riss an einer Stelle ist etwas anderes als eine Fassade über vier Geschoße oder eine Abrechnung mit zweihundert Positionen.
  • Zustand der Unterlagen. Liegen Leistungsverzeichnis, Pläne und Schriftverkehr geordnet vor, geht die Sichtung schnell. Muss der Sachverhalt erst aus Fragmenten rekonstruiert werden, dauert es.
  • Ortstermin und Anfahrt. Wie lange die Befundaufnahme dauert und wie weit das Objekt entfernt ist.
  • Bauteilöffnung. Ob geöffnet werden muss, an wie vielen Stellen, und wer die Öffnung herstellt und wieder schließt — diese Leistung erbringt ein Handwerksbetrieb, nicht ich, und sie wird separat verrechnet.
  • Messungen. Feuchte, Ebenheit, Schichtdicken — je nachdem, was die Frage verlangt.
  • Form des Ergebnisses. Eine schriftliche fachliche Stellungnahme ist deutlich schlanker als ein ausgearbeitetes Gutachten. Für viele Fälle genügt die Stellungnahme; siehe unten.

Was den Aufwand dagegen nicht bestimmt, ist die Höhe der Summe, um die gestritten wird. Ein Aufmaßfehler über zweitausend Euro kostet in der Prüfung dasselbe wie einer über zwanzigtausend.

Stellungnahme oder Gutachten — der größte Kostenhebel

Die meisten Anfragen brauchen zunächst kein Gutachten.

Für die Entscheidung, ob Sie eine Sache überhaupt weiterverfolgen, genügt in der Regel eine Untersuchung mit schriftlicher Feststellung: Sie wissen dann, was vorliegt und woran Sie sind. Ein ausgearbeitetes Gutachten wird erst dort nötig, wo die Gegenseite bestreitet, eine Versicherung eingebunden ist oder ein Verfahren bevorsteht.

Der Unterschied im Aufwand ist erheblich. Deshalb frage ich im Erstgespräch immer zuerst, wofür Sie das Ergebnis brauchen — nicht, weil das den Preis drückt, sondern weil es die falsche Ausgabe vermeidet.

Ein ausführliches Gutachten kalkuliere ich nach Zweck und tatsächlichem Aufwand. Dazu können insbesondere gehören: Sichtung und Bewertung von Verträgen, Vereinbarungen und Akten, die Befundaufnahme, erforderliche Untersuchungen oder Messungen, die fachlichen Schlussfolgerungen, die schriftliche Ausarbeitung, eine abschließende Kontrolle und der Versand. Der Umfang unterscheidet sich auch danach, wofür Sie das Gutachten brauchen – etwa für eine Versicherung, für Ihren Rechtsanwalt, für ein Gerichtsverfahren oder einen anderen Zweck.

Wie ein Auftrag abläuft

Der Ablauf richtet sich nach dem Fall. Bevor eine kostenpflichtige Leistung beginnt, kennen Sie Umfang und voraussichtliche Kosten und können immer noch nein sagen.

  • Telefonat. Sie schildern mir den Fall. Ich sage Ihnen, ob eine Begutachtung sinnvoll ist und was sie ungefähr kostet. Dieses Gespräch verrechne ich nicht.
  • Unterlagen und Auftrag. Je nach Fall schicken Sie mir Pläne, Verträge, Rechnungen und Schriftverkehr. Manchmal genügt ihre Sichtung, um Umfang und voraussichtliche Kosten der weiteren Arbeit einzuschätzen; in anderen Fällen ist zuerst eine Besichtigung nötig. Bevor Sie eine kostenpflichtige Leistung beauftragen, besprechen wir Umfang und voraussichtliche Kosten.
  • Ortstermin. Befundaufnahme vor Ort, fotografisch dokumentiert, bei Bedarf mit Messungen oder Bauteilöffnung. Sie können dabei sein und Fragen stellen.
  • Ergebnis. Sie bekommen eine schriftliche Feststellung oder ein Gutachten: Befund, Ursache, Bewertung, Kosten. Verständlich formuliert, aber technisch und rechtlich belastbar.

Stellt sich während der Untersuchung heraus, dass der Umfang größer ist als angenommen, erfahren Sie das, bevor der Mehraufwand anfällt — nicht in der Schlussrechnung.

Privatgutachten und Gerichtsgutachten werden unterschiedlich verrechnet

Wer beauftragt, bestimmt auch, wie abgerechnet wird.

Beauftragen Sie mich direkt, besprechen wir vorab Umfang und voraussichtliche Kosten und vereinbaren den Auftrag. Werde ich von einem Gericht als Sachverständiger bestellt, arbeite ich nicht für eine Seite, sondern für das Gericht; die Gebühr richtet sich dann nicht nach einer Vereinbarung mit Ihnen, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen über Sachverständigengebühren, und über sie entscheidet das Gericht.

Das ist kein Nebensatz, sondern der praktische Unterschied: Beim Privatgutachten wissen Sie vorher, woran Sie sind. Was die beiden Formen inhaltlich unterscheidet, steht in den häufigen Fragen auf der Startseite.

Wer die Kosten am Ende trägt

Eine Frage, die ich nicht beantworten kann — und das aus gutem Grund.

Ob sich die Kosten eines Privatgutachtens später von der Gegenseite ersetzen lassen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung sie übernimmt und unter welchen Voraussetzungen, ist eine rechtliche und eine versicherungsvertragliche Frage. Das klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung und mit Ihrer Versicherung, und zwar am besten bevor Sie beauftragen — viele Rechtsschutzverträge verlangen eine Deckungsanfrage im Vorhinein.

Was ich dazu beitragen kann: eine Leistungsbeschreibung, mit der Ihre Versicherung die Deckungsanfrage beurteilen kann. Sagen Sie mir einfach, dass Sie das brauchen.

Was ich für eine erste Einschätzung brauche

  • eine kurze Schilderung: was ist zu sehen, seit wann, was ist vorausgegangen
  • zwei bis drei Fotos, Handyfotos genügen
  • wofür Sie das Ergebnis brauchen — für sich selbst, für die Firma, für eine Versicherung oder für ein Verfahren
  • ob eine Frist läuft, etwa nach einer Übernahme oder in einem laufenden Verfahren

Mehr ist für das Erstgespräch nicht nötig. Die vollständigen Unterlagen brauche ich erst, wenn feststeht, dass untersucht wird.

Wie erreiche ich Sie?

Telefonisch unter +43 699 130 488 76 oder per E-Mail an info@gericht-gutachter.at. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; eine Zahl bekommen Sie darin so genau, wie es der geschilderte Sachverhalt zulässt. Mein Büro ist in Höchst in Vorarlberg.

Weitere Leistungen

Häufige Fragen zu Kosten und Ablauf

Die Fragen, die mir vor einer Beauftragung am häufigsten gestellt werden: was es kostet, wann die Zahl feststeht, wer sie am Ende trägt und wann eine Stellungnahme statt eines Gutachtens genügt.

Was kostet ein Baugutachten?

Eine Pauschale gibt es nicht, weil der Aufwand von der Fragestellung abhängt: Umfang der Untersuchung, Zustand der Unterlagen, Dauer des Ortstermins, ob ein Bauteil geöffnet werden muss und ob eine schriftliche Stellungnahme genügt oder ein ausgearbeitetes Gutachten nötig ist. Umfang und voraussichtliche Kosten kläre ich, sobald die nötigen Informationen vorliegen – je nach Fall anhand der Unterlagen oder nach einer Besichtigung – und bespreche sie mit Ihnen, bevor Sie beauftragen.

Kostet das erste Gespräch etwas?

Nein. Im Telefonat schildern Sie den Fall, ich sage Ihnen, ob eine Begutachtung sinnvoll ist und was sie ungefähr kostet. Dieses Gespräch verrechne ich nicht — auch dann nicht, wenn daraus kein Auftrag wird.

Wann weiß ich, was es kostet?

Das hängt vom Fall ab. Für eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten lässt sich ein seriöser Kostenrahmen häufig nicht schon im ersten Telefonat nennen. Je nach Fall genügt dafür die Sichtung geeigneter Unterlagen, in anderen Fällen ist zuerst eine Besichtigung nötig. Bevor Sie eine kostenpflichtige Leistung beauftragen, besprechen wir Umfang und voraussichtliche Kosten.

Brauche ich gleich ein Gutachten oder genügt eine Stellungnahme?

Für die Entscheidung, ob Sie eine Sache weiterverfolgen, genügt meist eine Untersuchung mit schriftlicher Feststellung. Ein ausgearbeitetes Gutachten wird erst nötig, wenn die Gegenseite bestreitet, eine Versicherung eingebunden ist oder ein Verfahren bevorsteht. Der Unterschied im Aufwand ist erheblich.

Hängen die Kosten von der Streitsumme ab?

Nein. Der Aufwand bestimmt sich nach dem, was festgestellt werden muss. Die Prüfung eines Aufmaßfehlers kostet gleich viel, ob es um zweitausend oder um zwanzigtausend Euro geht.

Wer trägt die Kosten eines Privatgutachtens?

Zunächst der Auftraggeber. Ob sie später von der Gegenseite ersetzt werden oder ob eine Rechtsschutzversicherung sie übernimmt, ist eine rechtliche und versicherungsvertragliche Frage, die Ihre Rechtsvertretung und Ihre Versicherung beantworten — sinnvollerweise vor der Beauftragung, weil viele Verträge eine Deckungsanfrage im Vorhinein verlangen.

Wie wird abgerechnet, wenn ein Gericht Sie bestellt?

Bei gerichtlicher Bestellung arbeite ich für das Gericht und nicht für eine Partei. Die Gebühr richtet sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen über Sachverständigengebühren; über sie entscheidet das Gericht, nicht eine Vereinbarung mit einer Partei.

Wer bezahlt die Bauteilöffnung?

Die Öffnung und das Schließen führt ein Handwerksbetrieb aus, nicht ich; diese Leistung wird separat verrechnet. Ob geöffnet werden muss, bespreche ich vorher mit Ihnen — geöffnet wird nur dort, wo sich der tatsächliche Aufbau anders nicht feststellen lässt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Das hängt von der Auslastung und davon ab, wie dringend die Sache ist. Läuft eine Frist oder droht sich ein Zustand zu verändern, sagen Sie mir das im ersten Gespräch — dann richte ich mich danach.