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Isa Erzi Sachverständigenbüro für Bauwesen

Das Gutachten sagt, alles sei in Ordnung – Sie sehen den Schaden jeden Tag

Ein Gutachten lässt sich fachlich überprüfen. Angesetzt wird nicht am Ergebnis, sondern an der Nachvollziehbarkeit: ob der Verfasser selbst vor Ort war, ob er untersucht oder nur betrachtet hat, ob die Messungen so dokumentiert sind, dass man sie wiederholen könnte, ob das herangezogene Regelwerk zum Bauzeitpunkt galt und ob jede Schlussfolgerung eine Feststellung trägt, die im Befund tatsächlich steht.

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Sie halten ein Gutachten in der Hand. Vielleicht hat es das Gericht in Auftrag gegeben, vielleicht die Gegenseite. Sie lesen es zweimal und haben danach zwei Eindrücke: Vieles davon verstehen Sie nicht, und das, was Sie verstehen, deckt sich nicht mit dem, was Sie an Ihrem Bauwerk selbst gesehen haben. Ihr Anwalt sagt Ihnen, er könne den rechtlichen Teil prüfen, den technischen nicht.

Ein Gutachten wird nicht dadurch falsch, dass sein Ergebnis Sie trifft — und nicht dadurch richtig, dass es von einem bestellten Sachverständigen stammt. Ob es hält, entscheidet sich an der Sache. Das lässt sich nachprüfen, aber nur von jemandem, der dasselbe Fachgebiet beherrscht wie der Verfasser.

Warum bloßer Widerspruch nichts bringt

Wer Einwendungen erhebt, muss an den Feststellungen ansetzen, an den Messungen, an der Kette vom Befund zur Schlussfolgerung. Eine Zweitmeinung nach dem Motto „der Sachverständige hat sich geirrt“ trägt nicht; sie wird mit demselben Gutachten abgewiesen, das sie angreifen wollte.

Es braucht eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Text selbst — mit dem, was darin steht, und vor allem mit dem, was darin fehlt.

Warum Sie damit nicht warten sollten

Läuft ein Verfahren, gibt es einen Zeitpunkt, an dem Einwendungen gegen ein Gutachten noch vorgebracht werden können — und einen, ab dem das Gutachten die Entscheidungsgrundlage ist.

Welche Fristen in Ihrem Verfahren gelten, sagt Ihnen Ihr Anwalt. Für meine Arbeit heißt das nur: Sagen Sie mir gleich mit, bis wann eine Stellungnahme vorliegen muss. Ist der Zustand am Bauwerk noch vorhanden, ist parallel eine eigene Beweissicherung zu überlegen, bevor saniert oder verändert wird.

Wo Gutachten fachlich angreifbar werden

Sechs Punkte, an denen sich in der Praxis fast immer entscheidet, ob ein Gutachten trägt: Trennung von Befund und Bewertung, Untersuchungstiefe, Nachvollziehbarkeit der Messungen, zeitlich richtiges Regelwerk, Mengengerüst der Sanierungskosten und Vollständigkeit gegenüber dem Auftrag.

Befund und Bewertung sind vermischt. Ein Gutachten muss erkennen lassen, was der Sachverständige vorgefunden und was er daraus geschlossen hat. Verschwimmt beides, lässt sich das Ergebnis nicht mehr nachprüfen.

Die Ursache wird benannt, ohne dass danach gesucht wurde. Wenn ein Schichtaufbau nicht geöffnet, keine Probe entnommen und nichts gemessen wurde, steht die Ursachenzuordnung auf einer Annahme. Das kommt häufiger vor, als man meinen würde, weil Öffnungen Aufwand und Diskussionen verursachen.

Gemessen wurde, aber ohne Nachvollziehbarkeit. Zu einer Messung gehören Verfahren, Gerät, Messpunkt und die Bedingungen zum Zeitpunkt der Messung. Fehlt das, ist der Wert eine Zahl ohne Aussage.

Das Regelwerk passt nicht zum Bauzeitpunkt. Beurteilt wird nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Ausführung. Wird eine später erschienene Norm rückwirkend angelegt, wird eine damals regelkonforme Leistung zum Mangel gemacht.

Der Sanierungsvorschlag hat kein Mengengerüst. Werden Sanierungskosten geschätzt, ohne dass Flächen, Aufbauten und Arbeitsschritte dahinterstehen, ist der Betrag nicht überprüfbar — und wird trotzdem zur Grundlage der Entscheidung.

Die Fragen sind nicht vollständig beantwortet. Ein Gutachten hat einen Auftrag. Bleibt eine Frage offen oder wird sie nur gestreift, ist das ein Ansatzpunkt, der ohne fachlichen Streit auskommt.

Was ich konkret prüfe

Ich gehe das Gutachten von hinten nach vorne durch: Steht am Ende eine Antwort auf jede gestellte Frage? Trägt jede Schlussfolgerung eine Feststellung, die im Befund tatsächlich steht? Wurde vor Ort untersucht oder aus der Akte gearbeitet? Passen die angewendeten Regelwerke zum Bauzeitpunkt und zum Bauteil? Sind die Messungen wiederholbar dokumentiert? Und wurden naheliegende andere Ursachen geprüft oder stillschweigend übergangen?

Das Ergebnis ist eine schriftliche Stellungnahme, die jeden Kritikpunkt an der Fundstelle im Gutachten festmacht — Seite, Absatz, Feststellung. Damit kann Ihr Anwalt arbeiten, ohne die Technik selbst durchdringen zu müssen.

Und wenn das Gutachten sauber gearbeitet ist, sage ich Ihnen das, bevor Sie Geld in eine Stellungnahme stecken, die nichts bringt.

Wer ein Gutachten prüfen sollte

Jemand, der die Fachkunde für die konkrete technische Frage mitbringt — nicht jemand, der allgemein „für Bauwesen“ steht. Ein Gutachten über eine Fassade wird von jemandem geprüft, der Fassaden gebaut und begutachtet hat.

Meine zertifizierten Fachgebiete sind Verputzarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme und Trockenbau; als Bauingenieur beurteile ich darüber hinaus projektbezogen die baulichen Teile am und im Gebäude. Sie müssen Ihr Problem keinem Gewerk zuordnen können — diese Einordnung ist Teil meiner Arbeit. Liegt der Kern eines Gutachtens außerhalb meines Bereichs, sage ich Ihnen das, bevor Sie beauftragen.

Meine Maßstäbe stammen nicht aus der Literatur allein, sondern aus der laufenden Kontrolle großer Trockenbau- und Fassadenflächen, auch an öffentlichen Gebäuden. Deshalb erkenne ich, wenn ein Gutachten ein Schadensbild als ungewöhnlich darstellt, das in der Praxis häufig vorkommt – und umgekehrt.

Was Sie davon haben

Sie wissen, ob das Gutachten hält, bevor Sie entscheiden, ob Sie weiterstreiten oder sich vergleichen. Sie bekommen formulierte Einwendungen statt eines Gefühls. Und Sie gehen nicht in einen Termin, in dem Ihnen der Sachverständige technisch überlegen ist.

Die Stellungnahme ist eine fachliche Auseinandersetzung, keine rechtliche Bewertung. Welches Gewicht sie im Verfahren bekommt und wie sie eingebracht wird, entscheidet Ihr Anwalt; das Gericht würdigt sie.

Was Sie mir schicken sollten

  • Das vollständige Gutachten samt Beilagen und Fotodokumentation
  • Den Gutachtensauftrag beziehungsweise die Fragen an den Sachverständigen
  • Ihren Vertrag mit der ausführenden Firma
  • Plan- und Ausschreibungsunterlagen, falls vorhanden
  • Ihre eigene Fotodokumentation
  • Wenn ein Verfahren läuft: bis wann eine Stellungnahme vorliegen muss

Wie sich ein Privatgutachten von einem Gerichtsgutachten unterscheidet und wann welches sinnvoll ist, erkläre ich auf der Seite Privatgutachten oder Gerichtsgutachten.

Wie erreiche ich Sie?

Am schnellsten telefonisch unter +43 699 130 488 76 oder per E-Mail an info@gericht-gutachter.at. Schicken Sie mir das Gutachten und zwei, drei Sätze zur Situation — ich melde mich zurück und sage Ihnen, ob ich angreifbare Stellen sehe und wie eine Stellungnahme aussehen würde.

Kommt die Anfrage aus einer Kanzlei: Was ich für Rechtsvertretungen technisch aufbereite und wie die Zusammenarbeit abläuft, steht auf der Seite Technische Unterstützung für Rechtsanwaltskanzleien.

Geht es um Risse an einer verputzten Fassade oder am Sockel, siehe Risse in Fassade, Putz und Sockel.

Vor, während und nach einem Verfahren

Die Prüfung eines Gutachtens ist meist nicht der einzige Punkt, an dem technischer Sachverstand gebraucht wird.

Er kann davor nötig sein — bei der Beweissicherung, solange der Zustand noch vorhanden ist. Er kann währenddessen nötig sein, etwa zur Begleitung eines Ortstermins oder zur fachlichen Beratung Ihres Anwalts über den einzelnen Streitpunkt hinaus. Und er wird häufig danach gebraucht, wenn am Bauwerk tatsächlich etwas zu tun ist: Sanierungskonzept, Leistungsbeschreibung, Vergabe, Überwachung der Ausführung und Prüfung der Abrechnung. Geht es im Kern um eine gedämmte Fassade, führt der Weg über die Ursachenfeststellung am Wärmedämmverbundsystem.

Für Bauherren, die das nicht noch einmal erleben wollen, liegt die eigentliche Antwort ohnehin früher: jemanden auf der eigenen Seite zu haben, solange gebaut wird, statt erst im Streit darüber — als Bauherrenvertretung, bei Projekten in der Schweiz und in Liechtenstein als Bauherrenvertretung und Projektsteuerung, und bei Nachtrags- und Mehrkostenstreit im Claim-Management.

Häufige Fragen zur Überprüfung eines Baugutachtens

Die Fragen, die Bauherren stellen, wenn ein Gutachten vorliegt, dessen Ergebnis nicht zu dem passt, was sie am Bauwerk sehen: ob eine Überprüfung überhaupt möglich ist, woran man Schwachstellen erkennt und was eine Stellungnahme im Verfahren bewirkt.

Kann ein Baugutachten überprüft werden?

Ja. Die Überprüfung setzt an der Nachvollziehbarkeit an — an Befund, Messungen, Untersuchungstiefe und Normenanwendung — nicht am Ergebnis. Das Ergebnis ist eine schriftliche Stellungnahme, die jeden Kritikpunkt an der Fundstelle im Gutachten festmacht.

Woran erkennt man ein angreifbares Gutachten?

An vermischtem Befund und Bewertung, an Ursachenzuordnungen ohne Bauteilöffnung oder Probenahme, an Messwerten ohne Angabe von Verfahren und Bedingungen, an Regelwerken, die zum Bauzeitpunkt noch nicht galten, an Sanierungskosten ohne Mengengerüst und an Fragen des Auftrags, die unbeantwortet geblieben sind.

Ersetzt eine fachliche Stellungnahme das Gerichtsgutachten?

Nein. Sie liefert Ihrem Anwalt die fachliche Grundlage für Einwendungen und für Fragen an den bestellten Sachverständigen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.

Welche Qualifikation sollte die prüfende Person haben?

Sie sollte die Fachkunde für die konkrete technische Frage mitbringen, nicht allgemein „für Bauwesen“ stehen. Meine zertifizierten Fachgebiete sind Verputzarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme und Trockenbau; die Eintragung ist in der Sachverständigenliste der Justiz nachprüfbar.

Kann auch ein Privatgutachten der Gegenseite geprüft werden?

Ja. Der Prüfmaßstab ist derselbe: Befund, Untersuchungstiefe, Messungen, Regelwerk, Vollständigkeit. Unterschiedlich ist nur, wie das Ergebnis eingesetzt wird — das entscheidet Ihr Anwalt.

In welcher Region prüfen Sie Gutachten?

In Vorarlberg, der Ostschweiz und Liechtenstein; darüber hinaus nach Absprache. Für Projekte in der Schweiz siehe Bauherrenvertretung und Projektsteuerung Schweiz.

Brauche ich ein Gegengutachten?

Nicht immer. Oft genügt eine fachliche Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten, die dessen Befund, Messungen und Schlussfolgerungen überprüft. Ein eigenes Gegengutachten mit eigener Befundaufnahme ist dann sinnvoll, wenn das vorliegende Gutachten auf einer unzureichenden Untersuchung beruht und der Zustand am Bauwerk noch feststellbar ist. Welcher Weg im Verfahren sinnvoll ist, entscheiden Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.

Was kostet die Prüfung eines Gutachtens?

Das hängt vom Umfang des Gutachtens, der Zahl der Streitpunkte und davon ab, ob eine schriftliche Stellungnahme genügt oder eine eigene Befundaufnahme vor Ort nötig ist. Ich arbeite nach Stundensatz und nenne Ihnen vor Auftragserteilung eine schriftliche Kostenschätzung; wenn das Gutachten sauber gearbeitet ist, sage ich Ihnen das vorher.